I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle dem Foto- und Videografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Foto- und Videograf diese schriftlich anerkennt.
- “Lichtbilder” und “Bewegtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Foto- und Videografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf CD, Fachabzüge usw.)
II. Urheberrecht
- Das Urheberrecht der Licht- und Bewegtbilder liegt immer beim Foto- und Videografen.
- Die vom Foto- und Videografen hergestellten Licht- und Bewegtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Foto- und Videograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Foto- und Videografen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Licht- und Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwendung der Licht- und Bewegtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Foto- und Videograf, als Urheber des Licht- oder Bewegtbildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben beim Foto- und Videografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder und Videos) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Licht- und Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Soweit der Foto- und Videograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Foto- und Videografen anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Foto- und Videograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Foto- und Videografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Licht- und Bewegtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
IV. Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Foto- und Videograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Foto- und Videograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Foto- und Videograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Der Foto- und Videograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Licht- und Bewegtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeite. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
- Storniert der Auftraggeber die Foto- oder Videografenbuchung, steht dem Foto- und Videografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno ab dem 15. Tag nach der Vertragsvereinbarung: 25%; Storno 3 bis 7 Tage vor dem gebuchten Termin 50 %; ab 2 Tagen 100 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
VI. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers werden 2 Jahre lang gespeichert. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.
VII. Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den foto- und videografischen und bildgestalterischen Stil des Foto- und Videografen und ist sich bewusst, dass seine Licht- und Bewegtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Licht- und Bewegtbildern des Foto- und Videografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Licht- und Bewegtbilder des Foto- und Videografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Foto- und Videograf als Urheber der Werke klar und eindeutig identifizierbar ist.
VIII. Lieferzeiten und Reklamation
- Der Foto- und Videograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 3 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Foto- und Videograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Sämtliche Arbeiten werden vom Foto- und Videografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
IX. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.